Zu Beginn der Sitzung wurde eine Benutzungs- sowie eine Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Laberweinting beschlossen. Die bisherige Satzung, die sowohl die Benutzung als auch Gebühren kombiniert regelte, ist nach Mitteilung des Landratsamtes nicht rechtssicher, da diese Teile in getrennten Satzungen ausgewiesen werden müsse