Windpark und Baugebiet in Haimelkofen wurden behandelt

Viele Zuhörer durfte Bürgermeister Grau in der jüngsten Gemeinderatssitzung begrüßen. In den ersten beiden Tagesordnungspunkten bestätigten die Gemeinderäte den Vorschlag der Verwaltung für die Einteilung der Urnen- und Briefwahlbezirke sowie deren Wahlvorsteher, Schriftführer und jeweiligen Stellvertreter für die anstehende Kommunalwahl. Aufgrund des zu erwartenden hohen Briefwähleraufkommens wird ein vierter Briefwahlbezirk eingerichtet. Die vier Urnenwahlbezirke befinden sich im Laberweintinger Rathaus sowie in den Pfarrheimen Grafentraubach, Hofkirchen und Allkofen. Bei der Wahl helfen rund 150 Leute ehrenamtlich mit und es wurde betont, dass es gerade bei der Kommunalwahl mit den vielen Kandidaten und dem damit erhöhten Auszählungsbedarf ohne diese Helfer nicht ginge. Hierfür wurde ihnen bereits jetzt von Wahlleiter Robert Winderl gedankt. Im folgenden Tagesordnungspunkt wurden die Überschreitungen des Vermögenshaushalts des Haushaltsjahres 2025 und die Mittelzuweisungen von anderen Haushaltsstellen bestätigt.

Für das immissionsschutzrechtliche Verfahren für den Windpark Laberweinting – Hundsruck, wurde seitens der Regierung von Niederbayern eine Stellungnahme von der Gemeinde angefordert. Auch das gemeindliche Einvernehmen wird abgefragt. Die Räte waren sich einig, dass die Windkraft wichtig ist und insbesondere die von der Firma Primus seit langem geplanten sechs Windkraftanlagen werden mitgetragen. Jedoch kamen zwischenzeitlich noch von anderen Projektanten weitere Anlagen hinzu, die überwiegend auf anderen Gemeindefluren errichtet werden sollen, aber direkt an das Laberweintinger Gemeindegebiet grenzen. Durch diese mittlerweile in dem Gebiet um Franken und Neuhofen konzentrierte Planung ist eine Umzingelungswirkung zu befürchten. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, hat mit Urteil vom Juli 2025 die Vorgaben für die Verhinderung einer solchen Umzingelungswirkung konkretisiert. Derzeit laufen Gutachten, die unter Einbeziehung aller geplanten Windkraftanlagen in diesem Gebiet untersuchen, ob nach diesen Maßstäben eine unzulässige Umzingelung vorliegt. Nach Meinung des Gemeinderats sollte erst dieses Gutachten abgewartet werden. Jedoch muss die Gemeinde bereits jetzt die Stellungnahme abgeben und entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Letztlich wurde beschlossen, die Stellungnahme dergestalt abzugeben, dass die Einwendungen der betroffenen Bürger gehört und behandelt werden müssen und das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht erteilt wird, da das Gutachten zur Umzingelung noch nicht fertiggestellt wurde.

Im weiteren Sitzungsverlauf behandelte der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie aus der Bürgerschaft zum geplanten Baugebiet Sunlohe in Haimelkofen. Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen bzw. Hinweise werden in den neuen Entwurf eingearbeitet. Seitens der Bürgerschaft kamen zahlreiche Einwendungen, die nochmals verstärkt geprüft werden. Jedoch wurde auch deutlich, dass große Teile dieser Einwendungen ohnehin von den Trägern der öffentlichen Belange, wie zum Beispiel dem Bayernwerk beim Thema Stromversorgung, geprüft werden. Auch wird bei Aufstellung des Bebauungsplanes stets eine geordnete Abwasserbeseitigung geprüft. Aus Sicht der Verwaltung verbessert dieses geplante Baugebiet auch die Situation für die unterliegenden Grundstücke, da mittels Regenrückhaltebecken im geplanten Baugebiet für eine kontrollierte Ableitung gesorgt wird. Die Bedenken hinsichtlich der Zufahrtssituation wurden gehört, jedoch nicht bestätigt, da mit keinem signifikant erhöhten Verkehrsaufkommen bei geplanten 14 Bauparzellen zu rechnen ist. Auch der Einwand, dass eine „Satelliten-Siedlung“ ohne Bezug zur Dorfgemeinschaft entstehen könnte ist aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderats aufgrund der überschaubaren Zahl an Bauplätzen nicht nachvollziehbar.

Bei den Informationen teilte Bürgermeister Grau den aktuellen Stand zu den Planungen der Laberweintinger Mitte mit. Die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Gutachten konnten nun mit positivem Ausgang zum Abschluss gebracht werden. Auch die Flächen, die vom Investor erworben werden, wurden zwischenzeitlich konkretisiert. Der nächste Schritt ist nun die Einreichung eines Bauantrags.