Für Montag hatte Bürgermeister Grau zu einer Gemeinderatssitzung in den großen Sitzungssaal der Gemeinde eingeladen.
Im ersten Tagesordnungspunkt stand eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) hinsichtlich der beitragsrechtlichen Bewertung von Carports zur Abstimmung. Diese sind wie Garagen beitragspflichtig, sofern eine direkte Verbindung mit dem Wohnhaus besteht. In der Gemeinde wurden Carports bisher jedoch nicht abgerechnet und dies sollte jetzt auch in der Satzung klargestellt werden. Der Gemeinde entsteht dabei kein finanzieller Schaden, da es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine kostenrechnende Einrichtung handelt und die Beitragssätze mittels Globalkalkulation so festgelegt werden müssen, dass die Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Der Gemeinderat stimmte der Änderung zu. Ebenso betreffend die BGS-EWS stand die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2026 bis 2029 auf der Tagesordnung. Das Kommunalbüro Bettina Radlbeck aus Straubing hat ein Gutachten erstellt, das mehrere Varianten für die neuen Gebühren aufzeigt. Insbesondere aufgrund der sogenannten Nachkalkulation, wonach das Defizit der Jahre 2022 bis einschließlich 2025 im neuen Kalkulationszeitraum wieder erwirtschaftet werden muss, werden die Gebühren deutlich steigen. Hintergrund für das Defizit sind insbesondere die sehr hohen Stromkosten in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025. Zudem investiert die Gemeinde sehr viel im Abwasserbereich, hier seien beispielhaft die Sanierung der Kläranlage Laberweinting, die Kanalsanierungen in Laberweinting und demnächst auch in Grafentraubach sowie die Ertüchtigung der Kläranlage in Allkofen genannt. Über die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung hat dies Auswirkungen auf die Gebührenhöhe, jedoch ist es aus Sicht der Gemeinde wichtig, bei diesem Thema keinen Investitions- und Sanierungsstau aufkommen zu lassen und auch nur noch jetzt mögliche Fördermittel abzugreifen. Die vorgestellten Varianten betreffen die jährlichen Grundgebühren und die davon abhängigen jeweiligen mengenabhängigen Einleitungsgebühren. Die Grundgebühr beträgt derzeit für den kleinsten Zähler, der in 99 Prozent aller Haushalte verbaut ist, 36 Euro im Jahr. Als Alternative wurde eine Erhöhung der Grundgebühr um 50 Prozent auf 54 Euro jährlich sowie eine Verdoppelung auf 72 Euro jährlich kalkuliert. Der Gemeinderat entschied sich schlussendlich für die Variante mit 54 Euro Grundgebühr jährlich, da diese die ausgewogenste ist und alle Haushalte prozentual etwa gleich belastet unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Die Einleitungsgebühren betragen ab dem 1. Januar 2026 3,30 Euro je Kubikmeter. Die abgestuften Gebühren, die weniger als 10 Prozent der Gebührenschuldner betreffen und nur diese, die ausschließlich Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten können oder dürfen, betragen ab dem kommenden Jahr 3,08 Euro je Kubikmeter. Die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr, wonach eine eigene Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser zusätzlich erhoben werden müsste, ist nicht erforderlich, da die Gemeinde deutlich unter der rechtlichen Erheblichkeitsschwelle bleibt.
Anschließend beschloss der Gemeinderat die zweite Auslegung für den Bebauungsplan „An der Ziegelei Grafentraubach“. Bürgermeister Grau betonte jedoch, dass sowohl die Erwirkung des Baurechts als auch die Erschließung herausfordernd ist, weswegen noch nicht gesichert ist, dass der private Investor dieses Vorhaben auch umsetzen wird und kann. Eine weitere Diskussion ohne Beschluss folgte hinsichtlich der neu zu bebauenden Laberweintinger Mitte. Diese soll eine gesicherte Straßenquerung erhalten, da der Umweg zur Ampelanlage an der Bürgermeister-Zellmeier-Straße zu groß ist. Es wurden verschiedene Varianten diskutiert, wie etwa eine zweite Ampelanlage beim Anwesen der Steuerkanzlei Keufl oder gar vorgezogen in der Kurve auf Höhe des Kaufhauses Zellmeier. Die Verwaltung wird mit dem zuständigen Staatlichen Bauamt Passau die verschiedenen Varianten auf Umsetzbarkeit abklären. Im nichtöffentlichen Teil erfolgte die Vergabe der Arbeiten für die erforderlichen beiden Fluchttreppen in der Grundschule, die noch vor dem kommenden Schuljahr errichtet werden sollen. Den Auftrag für die Baumeisterarbeiten erhält die Firma Zellmeier aus Mallersdorf-Pfaffenberg zum Angebotspreis von rund 60.000 Euro. Der Zuschlag für die erforderlichen Fluchttüren (rund 30.000 Euro) ging an die Schreinerei Würzbauer aus Laberweinting. Die Schlosserarbeiten, also vor allem die Fluchttreppen an sich, wird die Firma Finsterwald Stahlbau aus Dingolfing zum Preis von rund 80.000 Euro ausführen.