MANÖVERMELDUNG

Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung) (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit vom 04.12.2008, Az.: BII7-90A-44-5-44, StAnz 2008 Nr. 51/52)

Manövermeldung im Landkreis Straubing-Bogen

Verband: Panzerpionierbataillon 4, Bogen (PzPiBtl 4)

Zeit: 20.07.2026-22.07.2026

Art und Name: Truppenübung „Schwarzer Aswin“

Übungsraum:

Standortübungsplatz Metting, Standortübungsplatz Bogen, Brückenstelle bei Rattiszell und ehem. Munitionslager in Haader

Voraussichtliche Ballungsräume:

Brückenstelle bei Rattiszell und ehem. Munitionslager Haader

Landkreise: Straubing-Bogen 

Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen:

Laberweinting, Geiselhöring, Leiblfing, Feldkirchen, Hunderdorf, Salching, Aiterhofen, Bogen, Steinach, Mitterfels, Ascha, Rattiszell

 

Im Zuge des Übungsverlaufes könnten alle Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen betroffen sein, allerdings nur bei der Verlegung der Fahrzeuge.

20.07. Verlegen von Bogen nach Haader über Hauptverkehrswege

21.07. Marsch mit Faltfestbrücke nach Rattiszell für Brückenbau, Erkundungen im Raum, Rückverlegung

22.07. Übung ausschließlich im Standort.

Stärke des Manövers: 94 Soldaten und 34 Fahrzeuge

Besonderheiten:

Im Rahmen der Übung wird Manövermunition verwendet, Rauchsignale und Fackelsignale

 

 

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen.

Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach § 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, anmeldet.

Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen.

Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Straubing-Bogen unverzüglich mitzuteilen.