Die Gemeinde Laberweinting hat die beigefügte Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B mit Wirkung ab dem 01.01.2025 erlassen. Die Hebesatzsatzung wurde in der Gemeindeverwaltung im Rathaus Laberweinting,Landshuter Straße 32, 84082 Laberweinting, (Zimmer Nr. 105) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 1 Bekanntmachungsverordnung).

Die neuen Hebesätze betragen:

Grundsteuer A: 360 v.H. (bis 2024: 360 v.H.)

Grundsteuer B: 195 v.H. (bis 2024: 360 v.H.)