Personen für das Schöffenamt gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Insgesamt sind von der Gemeinde Laberweinting für die Schöffenwahl und für die Jugendschöffenwahl jeweils 2 Personen zu benennen.
Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde Laberweinting wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden und finden keine Berücksichtigung. Die Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, und als Jugendschöffe zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch gesundheitliche Eignung.
Wer als Bürger der Gemeinde Laberweinting Interesse am Schöffenamt hat, kann sich bis zum 11. April bei der Gemeinde Laberweinting, H. Winderl unter Telefon 08772/961912 oder per Mail an gemeinde@laberweinting.de bewerben. Ausführliche Informationen und Details findet man außerdem im Internet unter schoeffenwahl2023.de bzw. unten zum Download.