Az.: 21-6411/2

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG in dem förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren nach § 15 WHG i.V. m. Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG für das Vorhaben:

 

 Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ort Habelsbach (Teilbereich) in zwei zur Kleinen Laber führenden namenlose Gräben durch die Gemeinde Laberweinting, Landkreis Straubing-Bogen"

 

 

1.   Für o. g. förmliches wasserrechtliches Gestattungsverfahren führt das Landratsamt Straubing-Bogen das Anhörungsverfahren durch.

 

Dieses wird nun mit einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) fortgeführt. Diese Online-Konsultation ersetzt den physischen Erörterungstermin. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.

 

2.   Im Rahmen dieser Online-Konsultation werden den zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit von 20.03.2024-09.04.2024 auf der passwortgeschützten Plattform

https://cloud.straubing-bogen.de/public/download-shares/CF2dsdTg3fFlhxeErWOMN35YrUEVZ4gG

 im Internet zugänglich gemacht.

 

Wer sich im Rahmen des Verfahrens geäußert hat, erhält mit der Benachrichtigung über die Online-Konsultation, auch die Erwiderung der Vorhabensträgerin / des Vorhabensträgers auf seine individuelle Äußerung.

Die Teilnahmeberechtigten haben die Gelegenheit, zu der Erwiderung der Vorhabensträgerin / des Vorhabensträgers auf ihre Äußerung vom

20.03.2024-09.04.2024

 schriftlich beim Landratsamt Straubing-Bogen, Wasserrecht, Leutnerstraße 15, 
94315 Straubing, oder elektronisch per E-Mail über die E-Mail-Adresse: Gross.Michaela2@landkreis-straubing-bogen.deStellung zu nehmen.

Mit Ablauf der Online-Konsultation endet auch die Möglichkeit des Austausches von Stellungnahme und Gegenstellungnahme.

Zu beachten ist dabei:

Bei schriftlichen Äußerungen gilt der Eingang bei der Behörde als fristwahrend. Eine Eingangsbestätigung zu den Äußerungen erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. D.h. über die bereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.

3.    Zugang zu dieser Plattform erhalten die Teilnahmeberechtigten, die sich im laufenden Verfahren geäußert haben und sonstige Betroffene. Die Teilnahmeberechtigten, die sich im laufenden Verfahren geäußert haben, werden individuell von der Anhörungsbehörde schriftlich benachrichtigt und ihnen die Zugangsdaten zu der Plattform mitgeteilt.

Wer sich im Verfahren geäußert, aber bis zum 13.03.2024 noch keine Benachrichtigung erhalten hat, kann beim Landratsamt Straubing-Bogen unter der E-Mail-Adresse: Gross.Michaela2@landkreis-straubing-bogen.de oder schriftlich beim Landratsamt Straubing-Bogen, Wasserrecht, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können beim Landratsamt Straubing-Bogen unter der E-Mail-Adresse: Gross.Michaela2@landkreis-straubing-bogen.de oder schriftlich beim Landratsamt Straubing-Bogen, Wasserrecht, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Dabei ist mitzuteilen, woraus sich die Betroffenheit ergibt.

4.    Hinweise:

· Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten und sonstige Betroffene. Eine unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung der Zugangsdaten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet. 

· Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. 

· Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt, § 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG. 

· Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet. 

· Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und dem Landratsamt Straubing-Bogen, Wasserrecht, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, zuzuleiten. Auf Unterschriftlisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Insofern wird die Anhörungsbehörde auch den weiteren Schriftverkehr nur über die bevollmächtigte Person abwickeln. 

· Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. 

· Im Rahmen der Online-Konsultation werden u.a. personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahren verarbeitet. Das Landratsamt Straubing-Bogen wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen der Vorhabensträgerin / dem Vorhabensträger zur Stellungnahme weiterleiten. 

· Soweit Name und Anschrift bei der Weiterleitung an die Vorhabenträgerin unkenntlich gemacht werden sollen, sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weiterleitung der Daten befürchtet werden. 

· Der Text der Bekanntmachung wird auch rechtzeitig vor Beginn der Online-Konsultation gesondert auf der Internetseite und dem Amtsblatt des Landratsamtes Straubing-Bogen sowie der Internetseite der Gemeinde Laberweinting einsehbar sein.

 

 

Straubing, 07.03.2024

gez. Groß